Strafverteidiger Isselhorst

Verkehrsstrafrecht

Anwalt für Verkehrsstrafrecht in Dortmund

Schnelle und diskrete Unterstützung bei allen Fragen des Verkehrsstrafrechts

Direkte Kommunikation mit Ihrem Anwalt

Kostenlose Ersteinschätzung Ihrer rechtlichen Situation

Über 10 Jahre Erfahrung in der Verkehrsrechtsverteidigung

Stehen Sie vor einer Anklage wegen eines Verkehrsdelikts? Droht Ihnen der Verlust Ihres Führerscheins oder eine Strafe wegen eines Verkehrsverstoßes?

In solchen Situationen ist schnelles und kompetentes Handeln entscheidend. Als Ihr Anwalt für Verkehrsstrafrecht in Dortmund stehe ich Ihnen mit meiner langjährigen Erfahrung zur Seite.

Die Vorwürfe im Verkehrsstrafrecht können schwerwiegende Folgen haben – besonders wenn Ihre berufliche Existenz vom Führerschein abhängt. 

Mit meiner fundierten Expertise entwickle ich eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie für Ihren individuellen Fall.

Durch meine jahrelange Erfahrung kenne ich die effektivsten Wege, um die bestmöglichen Ergebnisse für Sie zu erzielen.

Umfassende Verteidigung bei Verkehrsdelikten

  • Trunkenheit im Straßenverkehr
  • Fahrerflucht/Unfallflucht
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • Gefährdung des Straßenverkehrs
  • Verteidigung im Bußgeldverfahren

Detaillierte Unterstützung in allen Bereichen

Trunkenheit im Straßenverkehr

Bei einer Alkoholfahrt drohen empfindliche Strafen und der Führerscheinentzug. Die Rechtmäßigkeit der Messungen muss gründlich geprüft werden. Vor allem bei Berufskraftfahrern ist schnelles Handeln geboten. Gemeinsam entwickeln wir Strategien zum Erhalt Ihrer Fahrerlaubnis.

 

Fahrerflucht/Unfallflucht

Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt und kann schwerwiegende rechtliche Folgen haben. Die Strafen reichen von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen. Eine frühzeitige Verteidigung kann die Folgen oft deutlich mildern. Wir prüfen jeden Fall individuell auf mögliche Verteidigungsstrategien.

 

Fahren ohne Fahrerlaubnis

Das Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis zieht strafrechtliche Konsequenzen nach sich. Die Strafen können von Geldstrafen bis zu Freiheitsstrafen reichen. Bei wiederholten Verstößen drohen verschärfte Sanktionen. Eine professionelle Verteidigung ist hier unerlässlich.

 

Gefährdung des Straßenverkehrs

Die Gefährdung des Straßenverkehrs wird mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet. Oft droht zusätzlich der Führerscheinentzug. Eine genaue Prüfung der Beweislage ist entscheidend. Wir setzen uns für eine faire Beurteilung Ihres Falls ein.

 

Verteidigung im Bußgeldverfahren

Auch vermeintlich kleine Verkehrsverstöße können ernste Folgen haben. Wir prüfen die Rechtmäßigkeit der Messungen und Bescheide. Oft lassen sich Bußgelder reduzieren oder Fahrverbote vermeiden. Eine frühzeitige Beratung erhöht die Erfolgschancen deutlich.

Der Weg zu Ihrer Verteidigung

  1. Kostenlose Ersteinschätzung: Im ersten Gespräch analysiere ich Ihre individuelle Situation gründlich und erkläre Ihnen verständlich die rechtliche Lage. Wir besprechen offen alle möglichen Konsequenzen, die sich aus dem Verkehrsdelikt ergeben könnten. Basierend auf meiner langjährigen Erfahrung zeige ich Ihnen verschiedene Handlungsoptionen auf und empfehle die für Sie beste Vorgehensweise.
  2. Individuelle Verteidigungsstrategie: Gemeinsam entwickeln wir eine auf Ihren Fall zugeschnittene Verteidigungsstrategie. Ich leite umgehend alle notwendigen rechtlichen Schritte ein, um Ihre Interessen bestmöglich zu schützen. Während des gesamten Verfahrens bleibe ich in engem Kontakt mit Ihnen und informiere Sie proaktiv über alle wichtigen Entwicklungen.

Die Kanzlei Isselhorst – Ihr Partner im Verkehrsstrafrecht

Als Strafverteidiger in Dortmund verfüge ich über mehr als 10 Jahre Erfahrung in der Verteidigung von Mandanten im Verkehrsstrafrecht. 

Die Interessen meiner Mandanten stehen bei mir an erster Stelle. Durch meine langjährige Erfahrung kenne ich die Arbeitsweise von Staatsanwaltschaften und Gerichten.

Ich biete Ihnen eine ehrliche Einschätzung Ihrer Situation und entwickle realistische Lösungsstrategien. Dabei setze ich auf absolute Transparenz in der Kommunikation.

Meine Mandanten schätzen besonders meine schnelle Reaktionszeit und die persönliche Betreuung. Sie haben stets einen direkten Ansprechpartner.

Häufig gestellte Fragen

Wann sollte ich einen Anwalt einschalten?

Am besten sofort nach dem Vorfall oder spätestens nach Erhalt einer Vorladung oder eines Bußgeldbescheids. Je früher Sie rechtlichen Beistand suchen, desto besser sind Ihre Chancen auf ein positives Ergebnis.

Was kostet die anwaltliche Vertretung?

Die Kosten richten sich nach dem Einzelfall und der Komplexität des Verfahrens. Die Ersteinschätzung ist kostenlos. Danach erhalten Sie eine transparente Kostenübersicht.

Muss ich zur Polizei aussagen?

Nein, Sie haben das Recht zu schweigen. Eine Aussage sollte erst nach Rücksprache mit einem Anwalt erfolgen.

Wie lange dauert ein Verfahren?

Die Dauer variiert je nach Komplexität des Falls. Einfache Bußgeldverfahren können in wenigen Wochen abgeschlossen sein, Strafverfahren dauern meist mehrere Monate.

Was passiert bei einer Vorladung?

Eine Vorladung bedeutet noch keine Verurteilung. Sprechen Sie vor einer Aussage mit einem Anwalt. Wir prüfen die Vorwürfe und entwickeln eine Verteidigungsstrategie.

Kann ein Fahrverbot vermieden werden?

In vielen Fällen ja. Durch geschickte Verteidigung und Argumentation lassen sich Fahrverbote oft abwenden oder zeitlich verschieben.

Wie schnell können Sie mir helfen?

In dringenden Fällen bin ich rund um die Uhr erreichbar. Ein erstes Beratungsgespräch ist meist am selben Tag möglich.

Was ist bei einer Alkoholkontrolle zu beachten?

Sie haben das Recht, einen Alkoholtest zu verweigern. Ein Bluttest darf nur auf richterliche Anordnung erfolgen.

Brauche ich bei einem Bußgeldbescheid einen Anwalt?

Bei höheren Bußgeldern oder drohendem Fahrverbot ist anwaltliche Hilfe ratsam. Oft können wir die Folgen deutlich mildern.

Wann droht ein Führerscheinentzug?

Bei schweren Verkehrsverstößen oder wiederholten Vergehen. Die genauen Grenzwerte prüfen wir gerne in einem persönlichen Gespräch.

Urteile zum Thema Verkehrsstrafrecht

Kontakt

Rechtsanwaltskanzlei

Christian Isselhorst

Leostr. 25
44225 Dortmund

Tel: 0231 9761801
Fax: 0231 96374840

info@ra-isselhorst.de

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