Strafverteidiger Isselhorst

Anwalt Körperverletzung

Anwalt bei Anklage wegen Körperverletzung

Sofortige Hilfe durch Strafverteidiger in Dortmund

Erreichbarkeit in Notfällen

Zahlreiche erfolgreiche Verfahrenseinstellungen

Persönliche Betreuung von Anfang an

Ihr Strafverteidiger bei Körperverletzung in Dortmund

Stehen Sie unter dem Vorwurf der Körperverletzung? Haben Sie eine Vorladung von der Polizei oder Staatsanwaltschaft erhalten?

 

Als Strafverteidiger in Dortmund weiß ich, wie belastend diese Situation für Sie sein kann. Eine Anzeige wegen Körperverletzung kann weitreichende Folgen haben – für Ihren Beruf, Ihren Ruf und Ihre Zukunft. Ich setze mich mit voller Kraft für Ihre Interessen ein. Durch schnelles Handeln und eine durchdachte Verteidigungsstrategie erreiche ich in vielen Fällen bereits im frühen Stadium eine Einstellung des Verfahrens.

 

Meine Mandanten schätzen besonders meine direkte und ehrliche Art. Sie erhalten von mir keine Versprechen, sondern eine realistische Einschätzung Ihrer Situation und konkrete Handlungsempfehlungen.

Verteidigung bei allen Formen der Körperverletzung

Das deutsche Strafrecht kennt verschiedene Formen der Körperverletzung. Die Grundform bildet die einfache vorsätzliche Körperverletzung. Daneben existieren die fahrlässige, die gefährliche und die schwere Körperverletzung sowie die Körperverletzung mit Todesfolge.

 

Bei der einfachen und der fahrlässigen Körperverletzung gilt eine Besonderheit: Die Strafverfolgung erfolgt nur, wenn das Opfer einen Strafantrag stellt. Ohne einen solchen Antrag werden die Behörden nur tätig, wenn sie ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung sehen.

 

Die weiteren Formen der Körperverletzung werden dagegen von Amts wegen verfolgt – hier braucht es keinen Strafantrag des Opfers.

 

  • Einfache Körperverletzung
  • Gefährliche Körperverletzung
  • Schwere Körperverletzung
  • Fahrlässige Körperverletzung
  • Körperverletzung im Amt
  • Körperverletzung mit Todesfolge

Umfassende Strafverteidigung in jedem Fall

Einfache Körperverletzung

Bei einer einfachen Körperverletzung kommt es oft zu Konflikten im privaten Umfeld oder nach Auseinandersetzungen in Bars und Clubs. Hier ist schnelles Handeln wichtig. Ich prüfe sofort die Beweislage und entwickle eine passende Verteidigungsstrategie. Oft lässt sich durch eine Konfliktschlichtung oder einen Täter-Opfer-Ausgleich eine Einstellung des Verfahrens erreichen.

 

Gefährliche Körperverletzung

Die gefährliche Körperverletzung wird besonders schwer bestraft. Hier drohen Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ich analysiere genau, ob die Voraussetzungen einer gefährlichen Körperverletzung überhaupt vorliegen. Oft lässt sich der Vorwurf auf eine einfache Körperverletzung reduzieren.

 

Schwere Körperverletzung

Bei einer schweren Körperverletzung geht es um besonders gravierende Verletzungsfolgen. Die Verteidigung konzentriert sich hier auf die Strafzumessung und mildernde Umstände. Ich arbeite eng mit medizinischen Gutachtern zusammen, um die Verletzungsfolgen korrekt einzuordnen.

 

Fahrlässige Körperverletzung 

Eine fahrlässige Körperverletzung liegt vor, wenn die Verletzung nicht vorsätzlich herbeigeführt wurde. Häufig entstehen solche Vorwürfe im Straßenverkehr oder bei Arbeitsunfällen. Ich prüfe hier besonders die Sorgfaltspflichtverletzung und den Kausalzusammenhang. Oft lässt sich nachweisen, dass Sie alle erforderliche Sorgfalt beachtet haben. 

 

Körperverletzung im Amt

Der Vorwurf einer Körperverletzung im Amt wiegt besonders schwer. Als Amtsträger drohen Ihnen nicht nur strafrechtliche Konsequenzen, sondern auch dienstrechtliche Folgen bis hin zum Verlust des Beamtenstatus. Ich verstehe die besonderen Anforderungen an Ihre Verteidigung. Wir prüfen die Rechtmäßigkeit der Amtshandlung und arbeiten die konkrete Situation präzise auf. Dabei berücksichtige ich auch die spezifischen Befugnisse Ihrer Dienststellung. Eine enge Abstimmung mit dem Dienstherrn ist oft sinnvoll.

 

Körperverletzung mit Todesfolge

Bei einer Körperverletzung mit Todesfolge drohen Freiheitsstrafen nicht unter drei Jahren. Hier ist eine besonders intensive Verteidigung erforderlich. Ich arbeite eng mit forensischen Gutachtern zusammen, um den Kausalverlauf genau zu untersuchen. Oft lässt sich der Nachweis der Todeskausalität nicht führen. Ich prüfe auch, ob die Körperverletzungshandlung überhaupt nachweisbar ist. Die Verteidigung konzentriert sich zudem auf die subjektive Seite – häufig fehlt es am erforderlichen Vorsatz bezüglich der Körperverletzung. Durch eine sorgfältige Beweisaufnahme können wir oft eine mildere Verurteilung erreichen.

So unterstütze ich Sie

  1. Kostenlose Ersteinschätzung: Sie schildern mir Ihren Fall, ich nenne Ihnen die nächsten Schritte.
  2. Persönliches Gespräch: Wir analysieren gemeinsam die Situation und entwickeln eine Strategie.
  3. Aktive Verteidigung: Ich setze alle rechtlichen Mittel ein, um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.

Erfahrene Strafverteidigung an Ihrer Seite

Als Strafverteidiger in Dortmund bin ich seit vielen Jahren auf Körperverletzungsdelikte spezialisiert. Meine Kanzlei steht für schnelle Reaktionszeiten und maximalen Einsatz.

 

Ich kenne die örtlichen Gerichte und Staatsanwaltschaften. Diese Erfahrung nutze ich für Ihre Verteidigung. Transparenz und Ehrlichkeit sind mir besonders wichtig. Sie erhalten von mir keine falschen Versprechungen, sondern eine realistische Einschätzung Ihrer Situation.

 

Ich betreue Sie persönlich von der ersten Kontaktaufnahme bis zum Verfahrensabschluss.

Häufig gestellte Fragen

Brauche ich überhaupt einen Anwalt bei einer Körperverletzungsanzeige?

Ja, denn bereits zu Beginn des Verfahrens werden wichtige Weichen gestellt. Ein erfahrener Strafverteidiger kann oft eine Einstellung des Verfahrens erreichen oder die Strafe deutlich mildern.

Wie schnell muss ich aktiv werden?

Bei einer Vorladung oder Anzeige sollten Sie möglichst umgehend handeln. Je früher ich eingeschaltet werde, desto besser sind die Chancen, das Verfahren positiv zu beeinflussen. 

Was passiert beim ersten Gespräch?

Im Erstgespräch schildern Sie mir den Sachverhalt. Ich prüfe die Beweislage und erkläre Ihnen die rechtliche Situation sowie mögliche Verteidigungsstrategien. Sie erhalten konkrete Handlungsempfehlungen für die nächsten Schritte.

Droht mir eine Vorstrafe?

Das hängt von vielen Faktoren ab. Bei Ersttätern und leichteren Fällen erreiche ich oft eine Einstellung ohne Vorstrafe. Ich setze alles daran, Ihren Vorwurf bestmöglich zu entkräften oder zumindest eine Verurteilung zu vermeiden.

Was ist, wenn ich in Notwehr gehandelt habe?

Notwehr ist ein wichtiger Rechtfertigungsgrund. Ich prüfe genau, ob die Voraussetzungen vorliegen. Durch eine gut vorbereitete Notwehrverteidigung lässt sich oft eine Einstellung des Verfahrens erreichen.

Muss ich bei einer polizeilichen Vorladung erscheinen?

Nein, eine polizeiliche Vorladung als Beschuldigter ist nicht verpflichtend. Es ist meistens ratsam, zunächst mit einem Anwalt zu sprechen. Ich berate Sie, ob und wie Sie auf die Vorladung reagieren sollten.

Was bedeutet ein Strafbefehl?

Ein Strafbefehl ist ein schriftliches Urteil ohne Hauptverhandlung. Sie haben zwei Wochen Zeit für Einspruch. Lassen Sie den Strafbefehl unbedingt von mir prüfen – oft können wir durch Einspruch ein besseres Ergebnis erzielen.

Wie lange dauert ein Strafverfahren?

Die Dauer variiert stark. Einfache Fälle können durch frühe Intervention in wenigen Wochen erledigt sein. Komplexere Verfahren dauern mehrere Monate. Ich setze mich für eine zügige Bearbeitung ein.

Können Sie eine Einstellung garantieren?

Seriöse Garantien kann kein Anwalt geben. Aber ich kann Ihnen versichern: Ich nutze alle rechtlichen Möglichkeiten für Ihre Verteidigung. In einer Vielzahl der Fälle erreiche ich eine Einstellung oder eine deutliche Strafmilderung.

Was passiert, wenn das Opfer die Anzeige zurückzieht?

Auch wenn die Anzeige zurückgezogen wird, kann die Staatsanwaltschaft das Verfahren fortführen. Ich versuche in solchen Fällen, die Staatsanwaltschaft von einer Einstellung zu überzeugen. Ein Täter-Opfer-Ausgleich kann hier sehr hilfreich sein.

Urteile zum Thema Anwalt Körperverletzung

Kontakt

Rechtsanwaltskanzlei

Christian Isselhorst

Leostr. 25
44225 Dortmund

Tel: 0231 9761801
Fax: 0231 96374840

info@ra-isselhorst.de

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