Stark an der Seite Ihrer Familie
Ihr verlässlicher Anwalt für Jugendstrafrecht in Dortmund – schnell, diskret und persönlich an Ihrer Seite
Ihr verlässlicher Anwalt für Jugendstrafrecht in Dortmund – schnell, diskret und persönlich an Ihrer Seite
Erreichbarkeit in Notfällen
Zahlreiche erfolgreiche Verfahrenseinstellungen
Kostenlose Ersteinschätzung
Haben Sie oder Ihr Kind eine Vorladung von der Polizei oder Staatsanwaltschaft erhalten? Suchen Sie nach einem vertrauenswürdigen Anwalt, der Ihre Familie in dieser schwierigen Situation unterstützt?
Als Strafverteidiger in Dortmund stehe ich Ihnen und Ihrer Familie zur Seite. Ich verstehe, dass die aktuelle Situation Sie stark belastet. Mein Ziel ist es, gemeinsam mit Ihnen die bestmögliche Lösung zu finden und negative Auswirkungen auf die Zukunft Ihres Kindes zu vermeiden.
Durch meine langjährige Erfahrung im Jugendstrafrecht weiß ich, wie wichtig schnelles Handeln und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit sind. In einer Vielzahl der Fälle erreiche ich eine Einstellung des Verfahrens oder eine Diversion.
Verteidigung bei Körperverletzungsdelikten
Eine Anzeige wegen Körperverletzung kann weitreichende Folgen haben. Ich setze mich dafür ein, dass der Vorfall angemessen bewertet wird. Dabei berücksichtige ich die spezifische Situation und das Umfeld des Vorfalls. Häufig lassen sich diese Fälle durch einen Täter-Opfer-Ausgleich oder erzieherische Maßnahmen lösen. Mein Ziel ist es, eine Eskalation zu vermeiden und konstruktive Lösungen zu finden. Die Vermeidung von Einträgen ins Führungszeugnis hat dabei höchste Priorität.
Beratung bei Diebstahl und Eigentumsdelikten
Gerade bei jungen Menschen können Eigentumsdelikte schwerwiegende Konsequenzen haben. Ich setze mich dafür ein, dass ein einmaliger Fehler nicht das ganze Leben bestimmt. Durch frühzeitiges Handeln und Wiedergutmachung lassen sich oft härtere Sanktionen vermeiden. Gemeinsam erarbeiten wir eine Strategie, die auch die Hintergründe der Tat berücksichtigt. Mein Ziel ist es, eine Lösung zu finden, die Ihrem Kind eine echte zweite Chance ermöglicht.
Vertretung bei Drogendelikten
Vorwürfe im Zusammenhang mit Drogen erfordern besonders sensibles Vorgehen. Ich kenne die speziellen Regelungen des Betäubungsmittelgesetzes im Jugendstrafrecht und die verschiedenen Möglichkeiten der Verfahrenseinstellung. Dabei berücksichtige ich auch eventuelle Suchtproblematiken und vermittle bei Bedarf professionelle Hilfsangebote. Die enge Zusammenarbeit mit der Jugendgerichtshilfe ist hier besonders wichtig für eine zukunftsorientierte Lösung.
Unterstützung bei Cybermobbing
Die digitale Welt birgt neue rechtliche Herausforderungen. Bei Cybermobbing-Vorwürfen analysiere ich sorgfältig die vorliegenden Beweise und digitalen Spuren. Ich erkläre Ihnen und Ihrem Kind die rechtlichen Konsequenzen im digitalen Raum. Dabei behalte ich sowohl strafrechtliche als auch zivilrechtliche Aspekte im Blick. Wir entwickeln gemeinsam Strategien für einen verantwortungsvollen Umgang mit den sozialen Medien.
Begleitung bei Sachbeschädigung
Anschuldigungen wegen Sachbeschädigung nehme ich ernst, behalte aber die Verhältnismäßigkeit im Blick. Ich prüfe die Beweislage genau und setze mich für eine angemessene Bewertung des Vorfalls ein. Oft lässt sich durch Schadenswiedergutmachung und konstruktive Maßnahmen eine Einstellung des Verfahrens erreichen.
Verteidigung bei Raub und Erpressung
Diese Vorwürfe wiegen schwer und erfordern sofortiges Handeln. Ich analysiere den Sachverhalt sorgfältig und prüfe mögliche Handlungsalternativen. Dabei berücksichtige ich besonders die Gruppendynamik, die bei Jugendlichen oft eine wichtige Rolle spielt. Durch meine Erfahrung weiß ich, wie wichtig eine differenzierte Betrachtung des Einzelfalls ist. Gemeinsam arbeiten wir an einer Lösung, die Ihrer familiären Situation gerecht wird.
Beratung bei Bedrohung und Nötigung
Vorwürfe der Bedrohung oder Nötigung entstehen oft aus eskalierenden Konfliktsituationen. Ich helfe dabei, diese Situation rechtlich einzuordnen und angemessen zu reagieren. Dabei setze ich auf deeskalierende Maßnahmen und die Entwicklung konstruktiver Konfliktlösungsstrategien. Ein Täter-Opfer-Ausgleich kann hier oft zu einer für alle Seiten zufriedenstellenden Lösung führen. Das Ziel ist stets, weitere Konflikte zu vermeiden und positive Verhaltensänderungen zu unterstützen.
Als Ihr Anwalt für Jugendstrafrecht in Dortmund verbinde ich juristische Kompetenz mit menschlicher Betreuung. Mein Netzwerk zur Jugendgerichtshilfe und zu sozialen Einrichtungen ermöglicht es mir, ganzheitliche Lösungen anzubieten.
Die persönliche Betreuung meiner Mandanten liegt mir besonders am Herzen. Ich nehme mir Zeit, höre zu und erkläre komplexe rechtliche Sachverhalte verständlich. Meine Arbeitsweise zeichnet sich durch Ehrlichkeit und Transparenz aus. Sie erhalten von mir stets eine realistische Einschätzung Ihrer Situation. Gemeinsam entwickeln wir eine Strategie, die bestmögliche Ergebnisse für die Zukunft Ihres Kindes sichert.
Die frühzeitige Unterstützung durch einen Anwalt kann entscheidend für den weiteren Verlauf des Verfahrens sein. Ich rate dringend dazu, noch vor einer Aussage bei der Polizei rechtlichen Beistand zu suchen. So vermeiden Sie mögliche Fehler und wahren die Rechte Ihres Kindes von Anfang an.
Im Erstgespräch besprechen wir den Sachverhalt detailliert und klären offene Fragen. Ich erkläre Ihnen die rechtliche Situation und mögliche Handlungsoptionen. Gemeinsam entwickeln wir eine Strategie für das weitere Vorgehen.
Dies hängt von verschiedenen Faktoren ab. Durch frühzeitiges und strategisches Handeln lässt sich ein Eintrag häufig vermeiden. Ich setze mich dafür ein, dass der Vorfall keine langfristigen Auswirkungen auf die Zukunft Ihres Kindes hat.
Die Dauer variiert stark nach Art und Umfang des Verfahrens. Durch aktives Handeln und meine guten Kontakte zur Staatsanwaltschaft können wir oft eine schnelle Lösung erreichen. Ich halte Sie während des gesamten Prozesses auf dem Laufenden.
Das Jugendstrafrecht setzt auf erzieherische Maßnahmen statt auf Bestrafung. Häufig können wir eine Einstellung des Verfahrens oder alternative Maßnahmen wie einen Täter-Opfer-Ausgleich erreichen. Ich setze mich dafür ein, dass die gewählten Maßnahmen angemessen und zukunftsorientiert sind.
Die Einbindung der Eltern ist im Jugendstrafrecht wichtig und erwünscht. Gleichzeitig respektiere ich das Vertrauensverhältnis zu den jugendlichen Mandanten und führe bei Bedarf auch separate Gespräche.
Dann ist eine aktive Verteidigung besonders wichtig. Ich sammle entlastende Beweise und setze mich für eine vollständige Aufklärung ein. Dabei achte ich besonders darauf, dass die Rechte Ihres Kindes gewahrt bleiben.
Wenn die Schule eine Strafanzeige gestellt hat, ist schnelles Handeln wichtig. Ich übernehme die Kommunikation mit den Behörden und entwickle eine Strategie, die sowohl die rechtliche Situation als auch das schulische Umfeld berücksichtigt. Oft lassen sich durch frühzeitige Intervention und Gespräche mit allen Beteiligten konstruktive Lösungen finden, die auch den Schulfrieden wiederherstellen.
Die Strafmündigkeit beginnt mit dem 14. Geburtstag. Kinder unter 14 Jahren können strafrechtlich nicht belangt werden. Bei Jugendlichen zwischen 14 und 17 Jahren gilt das Jugendstrafrecht. Bei Heranwachsenden zwischen 18 und 20 Jahren wird im Einzelfall geprüft, ob Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht zur Anwendung kommt. Ich berate Sie gerne zu den jeweiligen Besonderheiten.
Ich rate dringend dazu, vor einer Aussage bei der Polizei rechtlichen Rat einzuholen. Ihr Kind hat das Recht zu schweigen und sollte dieses auch nutzen, bis wir gemeinsam die Situation besprochen haben. Eine übereilte Aussage kann später oft nur schwer korrigiert werden. Nach einer gründlichen Beratung entscheiden wir gemeinsam über das beste Vorgehen.
Rechtsanwaltskanzlei
Leostr. 25
44225 Dortmund
Tel: 0231 9761801
Fax: 0231 96374840