Strafverteidiger Isselhorst

Anwalt für Cybercrime

Strafrechtliche Verteidigung bei Cybercrime

mit Weitblick und Verständnis für die digitale Welt

Schnelle Ersteinschätzung Ihrer Situation

Kombination aus juristischer und technischer Kompetenz

Direkte und ehrliche Kommunikation auf Augenhöhe

Ihr Anwalt für die digitale Welt

Haben Sie Post von der Staatsanwaltschaft erhalten oder wurde bei Ihnen eine Durchsuchung durchgeführt? Stehen Sie unter dem Verdacht einer Straftat im digitalen Raum?

 

In der komplexen Welt der digitalen Kriminalität brauchen Sie einen Strafverteidiger, der sowohl die rechtliche als auch die technische Seite Ihres Falls versteht. Als Strafverteidiger in Dortmund setze ich mich mit vollem Einsatz für Ihre Interessen ein.

 

Durch mein tiefgreifendes Verständnis der digitalen Welt kann ich Ihren Fall präzise einschätzen und zielgerichtete Strategien entwickeln. Dabei steht eine offene, ehrliche Kommunikation für mich an erster Stelle – Sie erhalten von mir stets eine realistische Einschätzung Ihrer Situation und der möglichen Handlungsoptionen.

Hier Erstgespräch vereinbaren

Rechtliche Unterstützung bei Cybercrime

  • Computerbetrug
  • Datendiebstahl
  • Hacking-Vorwürfe
  • Darknet-Delikte
  • Ransomware-Erpressung
  • Identitätsdiebstahl
  • Online-Betrug
  • Phishing
  • Cyberstalking
  • Urheberrechtsverletzungen im digitalen Raum

Detaillierte Leistungen im Bereich Cybercrime

Computerbetrug

Die digitale Welt bietet viele Möglichkeiten für Missverständnisse und falsche Verdächtigungen. Oft werden legitime Geschäftsmodelle fälschlicherweise als Betrug eingestuft. Ich analysiere Ihren Fall detailliert und entwickle eine passende Verteidigungsstrategie.

 

Datendiebstahl und Hacking-Vorwürfe

Bei Vorwürfen des Datendiebstahls oder unbefugten Eindringens in Computersysteme ist technisches Know-how unerlässlich. Ich arbeite eng mit IT-Forensikern zusammen, um die technischen Aspekte Ihres Falls genau zu untersuchen. Gemeinsam können wir oft nachweisen, dass vermeintliche digitale Spuren falsch interpretiert wurden.

 

Darknet-Delikte

Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Darknet sind oft technisch komplex und basieren auf Indizien. Ich kenne die technischen Hintergründe und kann die Beweisketten kritisch hinterfragen.

 

Ransomware-Erpressung

Bei Vorwürfen im Zusammenhang mit Ransomware-Attacken ist schnelles Handeln gefragt. Ich unterstütze Sie dabei, die rechtlichen Folgen zu minimieren und arbeite eng mit IT-Sicherheitsexperten zusammen. Dabei berücksichtige ich stets auch die wirtschaftlichen Auswirkungen und setze mich für eine schnelle Wiederherstellung Ihrer Geschäftsfähigkeit ein.

 

Identitätsdiebstahl

Fälle von Identitätsdiebstahl sind oft komplex und erfordern eine sorgfältige Aufarbeitung der digitalen Spuren. Ich helfe Ihnen dabei, Ihre Unschuld zu beweisen und unterstütze Sie bei der Wiedererlangung Ihrer digitalen Identität. Dabei setze ich auch auf die Zusammenarbeit mit spezialisierten IT-Forensikern.

 

Online-Betrug

Der Vorwurf des Online-Betrugs wiegt schwer und kann weitreichende Konsequenzen haben. In vielen Fällen beruhen die Vorwürfe auf Missverständnissen oder technischen Fehlinterpretationen. Ich prüfe sorgfältig die digitalen Beweise und kann oft nachweisen, dass vermeintlich betrügerische Handlungen tatsächlich legitime Geschäftsvorgänge waren. Durch meine Erfahrung mit Online-Geschäftsmodellen kann ich auch komplexe digitale Transaktionen vor Gericht nachvollziehbar erklären.

 

Phishing

Bei Phishing-Vorwürfen ist eine genaue technische Analyse unerlässlich. Oft werden IP-Adressen und digitale Spuren falsch zugeordnet oder technische Zusammenhänge missinterpretiert. Ich arbeite eng mit IT-Forensikern zusammen, um die tatsächlichen technischen Abläufe zu rekonstruieren. Dabei können wir häufig nachweisen, dass meine Mandanten selbst Opfer von Identitätsdiebstahl oder Manipulation wurden.

 

Cyberstalking

Vorwürfe des Cyberstalkings erfordern besonderes Fingerspitzengefühl und ein tiefes Verständnis digitaler Kommunikationswege. Ich analysiere die vorliegenden digitalen Spuren sorgfältig und kann oft nachweisen, dass vermeintliche Belästigungen auf Missverständnissen oder technischen Fehlinterpretationen beruhen. Dabei berücksichtige ich auch die emotionale Komponente solcher Vorwürfe und setze mich für eine schnelle und diskrete Klärung ein. Wenn nötig, kann ich auch präventiv tätig werden und Sie dabei unterstützen, sich gegen falsche Anschuldigungen zu schützen.

 

Urheberrechtsverletzungen im digitalen Raum

Das digitale Urheberrecht ist komplex und ständig im Wandel. Ich unterstütze Sie bei Vorwürfen von illegalen Downloads, Streaming oder der unerlaubten Verbreitung geschützter Inhalte. Dabei prüfe ich genau die technischen Nachweise und kann oft aufzeigen, dass vermeintliche Rechtsverletzungen nicht nachweisbar sind oder auf technischen Irrtümern basieren.

So arbeiten wir zusammen

  1. Erstgespräch und Einschätzung: In einem ersten Gespräch analysiere ich Ihre Situation und entwickle erste Handlungsoptionen. Sie erhalten eine ehrliche Einschätzung Ihrer rechtlichen Lage.
  2. Strategie-Entwicklung: Gemeinsam erarbeiten wir eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie. Dabei berücksichtige ich sowohl die rechtlichen als auch die technischen Aspekte Ihres Falls.
  3. Aktive Verteidigung: Ich setze mich mit allen rechtlichen Mitteln für Ihre Interessen ein und halte Sie kontinuierlich über den Fortschritt Ihres Verfahrens auf dem Laufenden.
Hier Erstgespräch vereinbaren

Strafrechtskanzlei Isselhorst – Ihr Partner in digitalen Rechtsfragen

Als Strafverteidiger in Dortmund verbinde ich juristische Expertise mit technischem Verständnis. Meine Mandanten schätzen besonders die direkte und ehrliche Kommunikation sowie die schnelle Erreichbarkeit in Krisensituationen.

 

Die Verteidigung in Cybercrime-Fällen erfordert ein besonderes Verständnis für digitale Zusammenhänge. Durch kontinuierliche Fortbildung und ein etabliertes Netzwerk von IT-Experten bleibe ich stets auf dem neuesten Stand der technischen Entwicklungen.

 

In meiner Kanzlei steht Ihr Fall im Mittelpunkt. Ich nehme mir die Zeit, Ihre individuelle Situation genau zu verstehen und entwickle passgenaue Lösungen. Dabei arbeite ich transparent und halte Sie stets über alle Entwicklungen auf dem Laufenden.

 

Durch jahrelange Erfahrung in der Strafverteidigung kenne ich die Arbeitsweise von Staatsanwaltschaften und Gerichten. Dies ermöglicht es mir, Ihre Verteidigung strategisch und zielgerichtet zu gestalten.

Häufig gestellte Fragen

Wie läuft das erste Gespräch ab?

Im Erstgespräch besprechen wir Ihre Situation ausführlich und vertraulich. Sie schildern mir den Sachverhalt, und ich gebe Ihnen eine erste rechtliche Einschätzung sowie konkrete Handlungsempfehlungen.

Was sollte ich bei einer Durchsuchung tun?

Bleiben Sie ruhig und kooperativ, aber machen Sie keine Aussagen zur Sache. Kontaktieren Sie mich umgehend, damit ich Ihre Rechte wahren kann. Unterschreiben Sie nichts ohne anwaltliche Beratung.

Muss ich bei einer Vorladung zur Polizei erscheinen?

Als Beschuldigter sind Sie nicht verpflichtet, einer polizeilichen Vorladung zu folgen. Ich rate dringend, vor einer Aussage rechtlichen Rat einzuholen. Als Zeuge besteht hingegen eine Erscheinenspflicht.

Wie lange dauert ein Strafverfahren?

Die Dauer variiert stark je nach Komplexität des Falls. Cybercrime-Verfahren können sich über mehrere Monate oder sogar Jahre erstrecken. Ich setze mich jedoch stets für eine zügige Bearbeitung ein.

Was bedeutet eine Kontensperrung?

Bei Verdacht auf Cybercrime werden häufig Konten eingefroren. Ich kann Ihnen dabei helfen, den Zugriff schnellstmöglich wiederzuerlangen, sofern die Sperrung nicht zwingend für die Ermittlungen erforderlich ist.

Kann ich auch nach einer Durchsuchung noch etwas tun?

Ja, auch nach einer Durchsuchung gibt es viele Verteidigungsmöglichkeiten. Wichtig ist, dass Sie sich zeitnah rechtliche Unterstützung holen. Gemeinsam analysieren wir die Situation und entwickeln eine Strategie.

Werden alle Cybercrime-Fälle vor Gericht verhandelt?

Nein, viele Verfahren können bereits im Ermittlungsstadium eingestellt werden. Ich prüfe alle Möglichkeiten, um ein Hauptverfahren zu vermeiden und eine für Sie bestmögliche Lösung zu erreichen.

Was passiert mit beschlagnahmten Datenträgern?

Beschlagnahmte Geräte werden forensisch untersucht. Ich achte darauf, dass dabei Ihre Rechte gewahrt bleiben und stelle wenn möglich Anträge auf Herausgabe von Geräten, die Sie geschäftlich oder privat dringend benötigen.

Wie kann ich mich vor weiteren Ermittlungen schützen?

Ein proaktiver Ansatz ist hier sehr wichtig. Ich berate Sie umfassend zu Ihrem digitalen Verhalten und erstelle mit Ihnen konkrete Handlungsrichtlinien. Dazu gehören die sichere Kommunikation, der Umgang mit elektronischen Geräten und das Verhalten in sozialen Medien. Oft können wir durch präventive Maßnahmen weitere Ermittlungen vermeiden oder deren Auswirkungen minimieren.

Was passiert mit meinen geschäftlichen Daten bei einer Beschlagnahme?

Bei einer Beschlagnahme von Geschäftsunterlagen und -daten achte ich besonders auf den Schutz von Geschäftsgeheimnissen und sensiblen Kundendaten. Ich stelle entsprechende Anträge, um die Vertraulichkeit Ihrer Daten zu wahren und kann oft erreichen, dass Sie zumindest Kopien wichtiger Geschäftsunterlagen erhalten. Dabei berücksichtige ich auch datenschutzrechtliche Aspekte und setze mich für eine möglichst schonende Durchsicht der Daten ein.

Kontakt

Rechtsanwaltskanzlei

Christian Isselhorst

Leostr. 25
44225 Dortmund

Tel: 0231 9761801
Fax: 0231 96374840

info@ra-isselhorst.de

Fragen zum Verkehrsstrafrecht?

Nachricht schreiben